Unsere Leistungen
Grundsätzlich sind die Aufgaben bzw. die Rechte, Pflichten und Befugnisse des Verwalters im Wohnungseigentumsgesetz oder der Gemeinschaftsordnung geregelt. Nachfolgend eine kurze Übersicht unseres Leistungsspektrums.
Verwaltungsübernahme
Einrichtung der Verwaltung: Übernahme/Erfassung der Eigentümer- und Lieferantendaten, Informationsschreiben an alle Eigentümer, Anzeige des Verwalterwechsels bei allen Vertragspartnern, Einrichtung der Objektdaten und der Buchhaltungskonten im IT-System des Verwalters, Einholung und Einrichtung von SEPA-Lastschriftmandaten.
Einarbeitung in die Verwaltungssituation der Eigentümergemeinschaft:
Einarbeitung in die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, Sichtung der vor Verwaltungsübernahme gefassten Beschlüsse, Überprüfung der bestehenden Dienstleistungs- und Versorgungsverträge auf Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit, Überprüfung des Umfangs des Versicherungsschutzes, Beschaffung fehlender, aber erforderlicher Verwaltungsunterlagen, Erstbegehung der Wohnanlage zwecks Feststellung erforderlicher Erhaltungs- und Ver-kehrssicherungsmaßnahmen.
Eigentümerversammlung
Ordentliche jährliche Eigentümerversammlung
- Formulierung der Einladung nebst Tagesordnung
- Versand der Einladungsunterlagen an alle Miteigentümer inkl. Anlagen
- Ergänzung der Tagesordnung für Eigentümeranträge, die erst nach bereits erfolgter Einberufung gestellt werden
- Durchführung inkl. Übernahme des Versammlungsvorsitzes während der Bürozeiten
- Unverzügliche Erstellung der Niederschrift in Form eines Ergebnisprotokolls und Vorlage bei den unter-schriftsberechtigten Personen sowie Versand an alle Miteigentümer nach Unterzeichnung
- Führung der Beschluss-Sammlung
Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen mit Online-Teilnahme von Wohnungsei-gentümern ohne Kosten der Software
Finanzielle Verwaltung
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder durch Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümerge-meinschaft
- Fristgerechte Bewirkung von Zahlungen
- Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen
- Kontrolle und Abrechnung von Hausmeister- und Sonderkassen (z. B. für gemeinschaftliche Waschein-richtungen)
- Überwachung des Zahlungseingangs der einzelnen Eigentümer und sonstiger Schuldner der Eigentümer-gemeinschaft
- Erstellung von Mahnschreiben bei Verzug von Eigentümern mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft
Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung - Aufstellung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes (§ 28 Abs. 1 WEG) sowie Versand an alle Miteigen-tümer
- Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) sowie Versand an alle Miteigentümer
- Buchhalterische Einrichtung und laufende Abrechnung zusätzlicher (über die Erhaltungsrücklage hinaus-gehender) Rücklagen
- Buchhalterische Einrichtung und laufende Abrechnung von Abrechnungskreisen, die durch Beschlüsse gemäß § 21 WEG zur differenzierten Kostentragung baulicher Veränderungen entstehen
- Einforderung der sich aus dem jeweiligen Einzelwirtschaftsplan/Einzelabrechnung ergebenden Hausgeld-beträge (Vorschüsse und Nachschüsse) zur jeweiligen Fälligkeit im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
- Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren: Verbuchung eingehender Hausgeldbeträge
- Erstellung eines Vermögensberichts (§ 28 Abs. 4 WEG) sowie Versand an alle Miteigentümer
- Bereithaltung der Abrechnungsunterlagen zur Einsichtnahme
- Umsetzung von Beschlüssen zur Erhebung von Sonderumlagen (Berechnung, Anforderung, Zahlungs-überwachung und Abrechnung)
Allgemeine Verwaltungstätigkeit
- Einrichtung und laufende Pflege aller Eigentümerdaten
- Geordnete Aufbewahrung der Stamm-Verwaltungsunterlagen (notarielle Urkunden, Teilungserklä-rung/Aufteilungsplan, Versammlungsniederschriften, Schließpläne, Urteile) im Original/Papierform
- Geordnete Aufbewahrung der sonstigen Verwaltungsunterlagen (insb. Abrechnungen und Wirtschaftsplä-ne, Rechnungsbelege, Bankkontoauszüge, Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten, Ausschreibungen etc.) während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. bis zur Entscheidung der Eigentümer über de-ren weitere Aufbewahrung in digitaler Form
- Bearbeitung von Eigentümerwechseln
- Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z. B. Hauswart, Hausreinigungskräfte)
- Abschluss und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungs-verträgen, Versicherungsverträgen sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
- Vermietung von Gemeinschaftsflächen (als Abstellplätze, Hausmeisterwohnungen, Lagerräume, Werbe-flächen oder zur sonstigen Nutzung) inkl. Mietinkasso und laufender Mietverwaltung
Technische Verwaltung
(kaufmännische Betreuung, keine bautechnische Beratung)
Laufende Erhaltungsmaßnahmen (Entscheidungskompetenzen des Verwalters müssen in der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden)
• Einholung von Kostenvoranschlägen
• Auftragsvergaben
• Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
• Kaufmännische Rechnungsprüfung
Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen
• Bearbeitung von Mängelmeldungen am Gemeinschaftseigentum, Anzeige der Mängel gegenüber dem Gewährleistungspflichtigen, Mitwirkung bei der Verfolgung
Unterstützung des Verwaltungsbeirats (sofern vorhanden)
• Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Einholung der Stellungnahme des Verwaltungsbeirats
• Mitwirkung bei der Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
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