BGH "kippt" 3-Angebotsregel!
Müssen es immer drei Angebote sein?
In seiner Pressemitteilung betont der BGH: Keine allgemeine Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einholung von Vergleichsangeboten. Die Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor (Stand 9.4.2026), aber aus der Pressemitteilung lässt sich einiges ableiten. Lesen Sie unsere WEGnews ...